Das Land der Dichter und Denker hängt im internationalen technologischen Vergleich doch deutlich hinterher. Dies zeigt die internationale Statistik für Patentanmeldungen und Nobelpreise (im Zeitreihenvergleich) eindrucksvoll. Die aktuelle Bundesregierung hat dies – auch angesichts akuter Themen wie Klimawandel und Elektromobilität – als wichtiges Thema identifiziert und sich Gedanken über die Weiterentwicklungsmöglichkeiten gemacht.


Jetzt hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (Forschungszulagengesetz – FZulG) veröffentlicht. Verabschiedet wurde der Entwurf am 22.05.2019 vom Bundeskabinett. Dabei geht es um die Gewährung einer Forschungszulage für alle steuerpflichtigen Unternehmen (unabhängig von Größe und Wirtschaftszweig) für folgende drei Bereiche:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Ähnlich wie das Investitionszulagengesetz erhalten begünstigte Unternehmen eine Zulage, um ihre Forschungstätigkeit mit einer planbaren finanziellen Unterstützung weiterführen zu können. Die Zulage knüpft dabei nicht an die steuerliche Bemessungsgrundlage oder die festzusetzende Steuer an. Vielmehr orientiert sich die Zulage an den Personalkosten eines Unternehmens.


Die Branche, in der geforscht wird, ist dem Referentenentwurf zufolge beliebig.


Hinweis: Das Gesetz ist als eigenständiges Nebengesetz zum Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz geplant. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang der Referentenentwurf tatsächlich in ein Gesetz einfließen wird.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 08/2019)

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