Ab dem 01.02.2014 sollten neue Regeln für Überweisungen innerhalb der EU gelten. Doch nun hat die EU-Kommission entschieden, den Übergangszeitraum für die Umstellung auf das SEPA-Zahlungssystem um sechs Monate zu verlängern. Denn die Umstellungsrate bei den Unternehmen, die primär von der Neuerung betroffen sind, sei noch nicht hoch genug, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung soll dadurch nicht geändert werden; während des zusätzlichen Übergangszeitraums sollen lediglich solche Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, nicht beanstandet werden. EU-Staaten und Europaparlament müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 02/2014)

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