Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Altersbezügen in 2004 grundlegend reformiert und einen schrittweisen Übergang hin zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet.


Hinweis: Nach dem zugrundeliegenden Konzept sollen Altersvorsorgeaufwendungen in Zeiten der Erwerbstätigkeit steuerfrei gestellt werden und Renten künftig in der Auszahlungsphase der vollen Steuerpflicht unterliegen. Das Gesetz sieht einen gestaffelten Übergang bis hin zu einer Vollversteuerung der Renten vor: Für Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in die gesetzliche Rente gegangen sind, gilt noch ein Besteuerungsanteil von 50 %. Für neue Rentnerjahrgänge erhöht sich dieser Anteil jedes Jahr um 1 bis 2 %, bis für Neurentner in 2040 eine 100-%-Besteuerung erreicht ist.


Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt (FinMin) gibt nun in seiner neuen Broschüre „Informationen zur Rentenbesteuerung“ einen Überblick über die geltenden Besteuerungsregeln für gesetzliche Rentner.


Hinweis: Die Broschüre kann auf der Internetseite des FinMin (www.mf.sachsen-anhalt.de) kostenlos heruntergeladen werden.


Das FinMin erklärt darin unter anderem, wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert werden, welche Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind, ob Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und ab welcher Rentenhöhe überhaupt Einkommensteuer zu zahlen ist.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2019)

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