Nach der sogenannten Reemtsma-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann ein Leistungsempfänger die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus verlangen. Das Bundesfinanzministerium greift in einem aktuellen Schreiben dieses EuGH-Urteil aus dem Jahr 2007 sowie weitere Urteile des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2015 und 2019 auf und nimmt insbesondere zu den Voraussetzungen für den Direktanspruch bei der Umsatzsteuer Stellung.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktuelles Schreiben zur Behandlung der Gewährung von Zugangsberechtigungen zu sogenannten Flughafenlounges herausgegeben. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang geändert.
Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) gilt seit 1994. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung von öffentlichen Straßen durch Dritte geschaffen und für die Nutzung der nach diesen Vorschriften errichteten Verkehrsprojekte bzw. Streckenabschnitte wurde das Recht zur Erhebung einer Maut eingeführt. Ziel war bzw. ist es, die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Im Rahmen des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) vom 12.07.2011 wurden wichtige Regelungen im Zusammenhang mit der Maut neu gefasst.
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer muss der steuerliche Gewinn des Gewerbetriebs zunächst um verschiedene gewerbesteuerliche Hinzurechnungen erhöht und um gewerbesteuerliche Kürzungen vermindert werden, damit sich der Gewerbeertrag ergibt. Dieser ist die maßgebliche Rechengröße für die weitere Gewerbesteuerermittlung. Hinzuzurechnen ist beispielsweise ein Teil der Miet- und Pachtzinsen, die ein Gewerbetreibender für die Benutzung von fremden unbeweglichen Wirtschaftsgütern (z.B. Firmengebäuden) zahlt.