Steuerlich gesehen macht es einen großen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug für Familienheimfahrten nutzt:
Wenn der letzte Wille eines Verstorbenen nicht eindeutig aus dem Testament hervorgeht, ist ein Streit um das Erbe fast schon vorprogrammiert. Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag kürzlich ein solcher Fall vor, in dem Mutter und Tochter ein gemeinsames Testament verfasst hatten. Für den Fall, dass sie "gleichzeitig zu Tode kommen", hatten sie darin die gesamte Verwandtschaft als Erben ausgeschlossen. Es kam, wie es kommen musste: Mutter und Tochter verstarben nicht gleichzeitig, sondern im Abstand von acht Monaten, so dass nach dem Tod der Tochter mehrere vermeintliche Erben die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung anzweifelten. Das "Tafelsilber" bestand im vorliegenden Fall in einer Kommanditbeteiligung der Tochter an einer GmbH & Co. KG und in einem Anteil an der Komplementär-GmbH. Im Wege eines Vergleichs ließen sich die potentiellen Erben schließlich durch Abfindungszahlungen der (anerkannten) Erben davon abbringen, ihre Rechtsposition weiter geltend zu machen.
Seit dem März 2012 können Verbraucher ihren Einkaufsbetrag an den Kassen diverser Super-, Drogerie- und Baumärkte mit den Worten "Aufrunden, bitte!" um maximal 10 Cent erhöhen. Jeder Cent des so aufgerundeten Betrags wird dann automatisch für ein gemeinnütziges Projekt in Deutschland gespendet.
Wenn Sie einen Pkw leasen und diesen am Ende der Vertragslaufzeit in beschädigtem Zustand zurückgeben, müssen Sie dem Leasinggeber häufig einen sogenannten Minderwertausgleich zahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer unterliegt.