Sofern Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind, zu dessen Vermögen inländische Grundstücke zählen, sollten Sie die grunderwerbsteuerlichen Folgen eines umfassenden Gesellschafterwechsels kennen: Ändert sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, liegt ein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang vor, so dass Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 4,5 und 5,5 %.
Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Von dieser Grundregel sieht das Umsatzsteuergesetz jedoch einige Ausnahmen vor, in denen der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.
16 deutsche Einzelhändler mit insgesamt 12.000 Filialen beteiligten sich an der bundesweiten Initiative "Deutschland rundet auf", bei der Kunden ihren Zahlbetrag an der Kasse auf die nächste 10-Cent-Stelle aufrunden und den Mehrbetrag für gemeinnützige Zwecke spenden können. Der teilnehmende Einzelhändler sammelt die Aufrundungsbeträge zunächst auf einem separaten Konto und überweist sie zu bestimmten Stichtagen an die initiierende Stiftungs-GmbH.
Kapitaleinkünfte aus einer verdeckten Gewinnausschüttung werden dem Anteilseigner zugerechnet, also grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anteile. Bei einem steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis tritt an dessen Stelle jedoch der Treugeber. Diese Verlagerung infolge eines Treuhandverhältnisses tritt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nur ein, wenn der Eigentümer komplett von seiner Verfügungsmacht über die Anteile abgeschnitten ist und der Treugeber eine so beherrschende Stellung innehat, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft nur noch als eine "leere Hülle" erscheint.