Viele deutsche Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer die Regeln der sogenannten Sollbesteuerung beachten: Sie müssen die Steuer an das Finanzamt abführen, noch bevor sie das Geld von ihrem Vertragspartner erhalten haben. Das ist zuweilen ärgerlich, da die Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren müssen.
Als Unternehmer müssen Sie unterscheiden, ob eine Ausgabe betrieblich oder schon privat ist. Spätestens bei Zweifeln sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Denn eine Fehlentscheidung kann mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes in Berlin. Mit Wirkung zum 01.01.2011 hatte das Bundesland die Steuer von 11 % auf 20 % angehoben. Nun hat das FG die Erhöhung schon zum zweiten Mal als rechtmäßig beurteilt und die Bedenken der Kläger zurückgewiesen.
Insbesondere bei Betriebsprüfungen in der Gastronomiebranche setzen die Finanzämter häufig einen sogenannten Zeitreihenvergleich ein. Bei dieser Schätzungsmethode zerlegt der Prüfer die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe in kleine Einheiten (meist Wochenzeiträume) und ermittelt für jede Woche das Verhältnis zwischen Erlösen und Einkäufen (sogenannter Rohgewinnaufschlagsatz). Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz, der sich in einem beliebigen Zehnwochenzeitraum ergibt, auf das gesamte Wirtschaftsjahr übertragen werden kann, so dass dem geprüften Unternehmer häufig erhebliche steuererhöhende Hinzuschätzungen drohen.