Der Bundesfinanzhof (BFH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben bereits im Jahr 2017 zur Anwendung der Differenzbesteuerung Stellung genommen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun in einem aktuellen Schreiben zu diesem Thema geäußert und in diesem Kontext den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
Sogenannte Prepaid-Verträge werden von Mobilfunkkunden gerne genutzt, um die volle Kostenkontrolle über ihre Handynutzung zu behalten. Für den Mobilfunkanbieter haben die Verträge den Vorteil, dass die Kunden ihnen ein zinsloses Darlehen in Form des Prepaid-Guthabens gewähren, das bei Nichtnutzung an den Anbieter fallen kann.
Kann ein Unternehmer, der im Auftrag einer Stadt eine Gemeindestraße ausbaut, aus den hierfür bezogenen Eingangsleistungen die Vorsteuer abziehen? Der Bundesfinanzhof (BFH) hält dies entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung für möglich und hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Rechtsfragen zur Auslegung des Unionsrechts zu diesem Themenkreis vorgelegt.
Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs können mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Diese Tarifermäßigung kommt auch in Betracht, wenn eine freiberuflich tätige Sozietät durch Realteilung beendet (und ihr Betriebsvermögen verteilt) wird. Der Gewinn aus der Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens enthaltenen stillen Reserven führt dann zu einem begünstigten Aufgabegewinn.