Wenn Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung abziehen wollen, muss dieses Dokument strenge umsatzsteuerliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss es die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung ausweisen. Sind diese Angaben nicht enthalten, kann das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug versagen.
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einer Funktionsholding aus bestimmten Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zustand oder nicht.
Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegenüber Rechtsverletzern erteilt, sind umsatzsteuerpflichtig - dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Als Gegenleistung für die Abmahnleistung gilt dabei der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag.
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einer Funktionsholding aus bestimmten Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zustand oder nicht.