Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte sich im folgenden Fall mit den Voraussetzungen für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes und der Steuerbarkeit von Leistungen an Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts zu beschäftigen.
Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus bezogen werden, können vom Empfänger entweder sofort im Zuflussjahr oder verteilt auf den Zeitraum der Vorauszahlung versteuert werden. Die steuergünstige gestreckte Einnahmenversteuerung gilt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nicht für Entschädigungszahlungen, die ein Landwirt für die Bereitstellung seines Grundstücks als Überflutungsfläche erhält.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf.
Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus bezogen werden, können vom Empfänger entweder sofort im Zuflussjahr oder verteilt auf den Zeitraum der Vorauszahlung versteuert werden. Die steuergünstige gestreckte Einnahmenversteuerung gilt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nicht für Entschädigungszahlungen, die ein Landwirt für die Bereitstellung seines Grundstücks als Überflutungsfläche erhält.