Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, so dass sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie ihre Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausüben.
An sich weiß man ja, dass man in seiner Buchführung alle Käufe und Verkäufe angeben muss. Was aber geschieht, wenn jemand einige gewinnbringende Verkäufe verschweigt und das Finanzamt dem auf die Schliche kommt? Müssen die Schätzungen der verschwiegenen Einnahmen im Steuerstrafverfahren und im Steuerschätzungsverfahren übereinstimmen? Oder kann es Unterschiede geben? Über diese Frage musste das Finanzgericht Hamburg (FG) entscheiden.
Gerichte müssen minderjährigen Kindern in Kindschaftssachen einen Verfahrensbeistand zur Seite stellen, sofern dies zur Wahrnehmung der Kindesinteressen erforderlich ist. Ein solcher Beistand muss in der Regel bestellt werden, wenn das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zum Interesse seiner gesetzlichen Vertreter steht oder wenn die Personensorge wegen Kindeswohlgefährdung entzogen ist.
Wenn Unternehmen ihre Datenbestände sicher aufbewahren wollen, greifen sie häufig auf externe Rechenzentren zurück.