Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat über die Steuererklärung im One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) informiert und Hinweise zur Plausibilitätsprüfung gegeben.
Um spätere Erbstreitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens weiterzugeben. Wenn das Vermögen vor allem aus einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Grundbesitz besteht, wird es häufig aufgeteilt. So auch in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster (FG), bei dem die Richter entscheiden mussten, ob die Eigentümerin steuerlich gesehen ihren (zuvor verkleinerten) landwirtschaftlichen Betrieb auf eine ihrer Töchter übertragen oder ob sie den Betrieb durch die zeitgleiche Übertragung sämtlichen Grundbesitzes auf ihre beiden Töchter zerschlagen hat.
Unternehmen haben häufig ein Interesse daran, ihre betrieblichen Wirtschaftsgüter schnellstmöglich abzuschreiben, um ihren steuerlichen Gewinn frühestmöglich drücken zu können. Der Betreiber einer Windkraftanlage ist mit diesem Ansinnen kürzlich vor den Bundesfinanzhof (BFH) gezogen. Er wollte den Zufahrtsweg zu seiner Windkraftanlage als bewegliches Wirtschaftsgut (Betriebsvorrichtung) eingeordnet wissen, um auf dessen Anschaffungskosten eine degressive Abschreibung und Sonderabschreibungen vornehmen zu können.
Personengesellschaften, die freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig sind, werden vom Finanzamt nach der sogenannten Abfärbetheorie des Einkommensteuergesetzes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb eingestuft, wenn sie nebenher Einkünfte aus einer originär gewerblichen Tätigkeit oder Einkünfte aus der Beteiligung an einer anderen gewerblichen Personengesellschaft erzielen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) tritt bei der ersten Variante aber keine gewerbliche Abfärbung ein, wenn die originär gewerblichen (Neben-)Einkünfte nur geringfügig sind.