Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 24.03.2020 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen bekanntgegeben. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in diesem Zusammenhang angepasst worden.
Wie viel Gewerbesteuer ein Betrieb zahlen muss, richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, der von den Finanzämtern nach dem ermittelten Gewerbeertrag berechnet und den Gemeinden in einem Grundlagenbescheid mitgeteilt wird. Letztere multiplizieren den Betrag dann mit ihrem eigenen Hebesatz, so dass sich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt (Regelfall). Auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen orientieren sich an den festgesetzten Gewerbesteuermessbeträgen - das Finanzamt kann die Messbeträge für Vorauszahlungszwecke festsetzen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.03.2020 ein Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat bereits am 07.04.2016 einen Aktionsplan im Rahmen der Mehrwertsteuer angenommen. Dieser Plan umfasst mehrere Schritte, mit dem Ziel, ein endgültiges europäisches Mehrwertsteuersystem zu schaffen. Am 18.02.2020 hat der EU-Rat zahlreiche Vorschriften verabschiedet, die dazu dienen sollen, den Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufzudecken.