Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus mit steuerlichen Maßnahmen. Zur Vereinfachung der steuerlichen Behandlung der Unterstützungsmaßnahmen und zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements hat das Bundesfinanzministerium (BMF) umfassende Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Möglicherweise stellt die Corona-Krise auch Sie als Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium reagierte bereits mit steuerlichen Unterstützungsleistungen und hat nun in diesem Zusammenhang diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen bis zum 31.12.2022 verlängert.
Wie viel Gewerbesteuer ein Betrieb zahlen muss, richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, der von den Finanzämtern nach dem ermittelten Gewerbeertrag berechnet und den Gemeinden in einem Grundlagenbescheid mitgeteilt wird. Letztere multiplizieren den Betrag dann mit ihrem eigenen Hebesatz, so dass sich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt (Regelfall). Auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen orientieren sich an den festgesetzten Gewerbesteuermessbeträgen - das Finanzamt kann die Messbeträge für Vorauszahlungszwecke festsetzen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.03.2020 ein Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten veröffentlicht.