In der EU gelten für alle Mitgliedstaaten einheitliche Rahmenbedingungen, was die Mehrwert- bzw. Umsatzbesteuerung anbelangt. Diesbezüglich sind die Steuersysteme der EU-Staaten aufeinander abgestimmt. Die Vereinheitlichung geht allerdings nicht so weit, dass eine Entscheidung der Steuerbehörde des einen Landes für das Finanzamt des anderen bindend wäre. Dies hat jedenfalls der Bundesfinanzhof entschieden.
Es ist der Alptraum eines jeden Unternehmers: Die gesamte Buchführung einschließlich der Eingangsrechnungen wird vernichtet! Mit der Frage, was dann passiert, hat sich das Finanzgericht Sachsen-Anhalt (FG) kürzlich beschäftigt.
Unternehmer können Vorsteuerbeträge nur abziehen, wenn die zugrundeliegende Leistung für Zwecke ihres Unternehmens (= für ihre wirtschaftliche Tätigkeit) erbracht wurde. Ob diese Voraussetzung bei Vorsteuerbeträgen aus Strafverteidigungskosten erfüllt ist, hat kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH) untersucht.
Seit dem März 2012 können Verbraucher ihren Einkaufsbetrag an den Kassen diverser Super-, Drogerie- und Baumärkte mit den Worten "Aufrunden, bitte!" um maximal 10 Cent erhöhen. Jeder Cent des so aufgerundeten Betrags wird dann automatisch für ein gemeinnütziges Projekt in Deutschland gespendet.