Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einer Funktionsholding aus bestimmten Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zustand oder nicht.
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einer Funktionsholding aus bestimmten Eingangsleistungen ein Vorsteuerabzug zustand oder nicht.
Die EU-Kommission hat Deutschland wegen seiner Praxis im Rahmen des EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahrens verklagt. Sie beantragt die Feststellung, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Richtlinie 2008/9/EG verstoßen hat, weil sie sich systematisch weigert, die in einem Antrag auf Mehrwertsteuererstattung fehlenden Angaben anzufordern. Stattdessen weist sie die Erstattungsanträge unmittelbar ab, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30.09. nachgereicht werden könnten.