Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für eine Anzahlung ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer zum Zeitpunkt der Anzahlung gewusst hat, dass die Leistung voraussichtlich nicht erbracht wird.
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Das Umsatzsteuergesetz sieht für die Lieferung von Pflanzen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % vor. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt jedoch keine Steuersatzermäßigung in Betracht, wenn ein Garten- und Landschaftsbauer eine Gartenanlage erstellt und dabei die Lieferung der Pflanzen und die Gartenbauarbeiten "aus einer Hand" erfolgen, so dass eine einheitliche komplexe Leistung vorliegt.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hatte sich im folgenden Fall mit den Voraussetzungen für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes und der Steuerbarkeit von Leistungen an Kapitalgesellschaften ausländischen Rechts zu beschäftigen.