Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Jahr 2020 zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen entschieden, dass es hierbei auf die Außenleistungen des Organkreises ankommt. Auf die nichtsteuerbaren Innenumsätze der Organgesellschaft innerhalb des Organkreises ist hierbei laut BFH nicht abzustellen. Dazu hat kürzlich das Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften Stellung genommen. Hintergrund ist die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat über die Steuererklärung im One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) informiert und Hinweise zur Plausibilitätsprüfung gegeben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Vollverzinsung bis zu einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 geäußert.