Sicher erinnern Sie sich noch: Ende 2008 hat Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre neue persönliche, lebenslang geltende Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mitgeteilt. Mit dem Anschreiben erhielten Sie außerdem eine Übersicht der zu Ihrer Nummer gespeicherten Daten: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Mittlerweile erfolgt die Ausgabe der Steuer-ID über die örtlichen Kommunalverwaltungen.
Eine Personengesellschaft besteht als Liquidationsgesellschaft steuerlich so lange weiter, bis alle Rechtsbeziehungen - auch die zum Finanzamt - beendet sind. Verwaltungsakte wie Steuerbescheide werden daher bis zum Abschluss der Liquidation an die Gesellschaft gerichtet.
Sowohl Vater als auch Mutter haben einen Anspruch auf Kindergeld, ausgezahlt wird das Geld für ein Kind aber nur an einen Berechtigten - und zwar an denjenigen, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Bei intakten Ehen, in denen das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt, bestimmen die Eltern untereinander, wer kindergeldberechtigt ist. Auch getrenntlebende Eltern können dies selbst bestimmen, sofern das Kind annähernd gleichwertig in beiden Haushalten lebt.
Da die Gesetzeslage an allerlei Stellen umstritten oder unklar ist, setzen die Finanzämter derzeit viele Steuerbescheide nicht mehr endgültig, sondern nur vorläufig fest. Aufgrund der Vorläufigkeitsvermerke bleiben die Steuerbescheide bezüglich des strittigen Punkts so lange offen, bis eines der obersten Gerichte über diesen entschieden hat. Von einem für sie positiven Urteil profitieren die Steuerzahler dann automatisch - und haben auch bei negativem Prozessausgang keine Nachteile zu befürchten, da alles beim Alten bleibt. Und da sich die Verfahren oft lange ziehen, ist die Verzinsung der Steuererstattung mit 6 % pro Jahr - gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase - äußerst lukrativ.