Wenn alljährlich an Silvester die Sektkorken knallen, erhöhen sich regelmäßig viele steuerliche Freibeträge und Pauschalen. Das ist auch zum 01.01.2017 geschehen:
Da die Verbreitung von Elektroautos in Deutschland nur schleppend vorangeht, hat die Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen verabschiedet, um den Absatz anzukurbeln. Ein Bestandteil ist die steuerliche Förderung, die mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr" auf den Weg gebracht wurde. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Wenn Steuersünder mit einer Selbstanzeige "reinen Tisch" gegenüber dem Finanzamt machen, winkt ihnen Straffreiheit. Bereits zum 01.01.2015 hatte der Gesetzgeber aber die Voraussetzungen hierfür verschärft. Seitdem ist der Eintritt der Straffreiheit daran geknüpft, dass der Steuersünder seine steuerlichen Verfehlungen der letzten zehn Kalenderjahre komplett offenbart. Spielt er nur teilweise mit offenen Karten, bleibt die gewünschte Straffreiheit aus.
Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung zu zahlen ist, lag bislang im Ermessen der Finanzämter. Konnte der Steuerzahler tragfähige Gründe für die Verspätung vortragen (z.B. eine schwere Krankheit), ließ sich der Zuschlag noch abwenden.