Bereits am 21.02.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU, das sogenannte Brexit Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), verabschiedet. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 zugestimmt.
Bereits am 21.02.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU, das sogenannte Brexit Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), verabschiedet. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 zugestimmt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber bereits als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:
Auch wenn es der Titel "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" nicht gleich vermuten lässt, hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz unter anderem auch folgende für Arbeitnehmer, Familien und Erben relevanten Steueränderungen beschlossen, die überwiegend bereits 2017 in Kraft treten: