Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Wenn Eltern Kindergeld beziehen, müssen sie die Familienkasse unverzüglich über Änderungen der Lebenssituation ihres Kindes informieren und beispielsweise mitteilen, wenn das Kind eine Berufsausbildung unterbricht. Das ist von zentraler Bedeutung, weil in diesem Fall der Kindergeldanspruch entfallen kann.
Wenn Eltern Kindergeld beziehen, müssen sie die Familienkasse unverzüglich über Änderungen der Lebenssituation ihres Kindes informieren und beispielsweise mitteilen, wenn das Kind eine Berufsausbildung unterbricht. Das ist von zentraler Bedeutung, weil in diesem Fall der Kindergeldanspruch entfallen kann.