Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften angeordnet und zahlreiche öffentliche Veranstaltungen untersagt. Gesundheitsbehörden haben für Menschen, die sich mit diesem Virus infiziert haben oder die Kontakt mit Infizierten hatten, häusliche Quarantäne angeordnet. In der Folge haben auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihr Geschäft beschränken oder komplett einstellen müssen.
Allen Verfahrensbeteiligten muss die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und ihre Rechtsansichten vorzutragen, denn jeder hat vor Gericht einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Missachtet ein Finanzgericht (FG) diesen Grundsatz, liegt ein Verfahrensfehler vor, so dass der Bundesfinanzhof (BFH) das finanzgerichtliche Urteil aufheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverweisen kann.
Schon seit 2018 können Pensionäre und Rentner in den Ländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ihre Einkommensteuererklärung auf einem vereinfachten zweiseitigen Vordruck ("Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften") abgeben.
Im November 2021 hat die 161. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" stattgefunden, einem unabhängigen Beirat des Bundesfinanzministeriums, der zweimal im Jahr zusammentritt. Das Ergebnis: Nach der neuen Schätzung fallen die Steuereinnahmen für 2021 bis einschließlich 2025 jährlich um 35 Mrd. EUR höher aus, als noch in der vorhergehenden Steuerschätzung im Mai 2021 angenommen. Insgesamt kann der Staat in dem Fünfjahreszeitraum also mit Mehreinnahmen von knapp 180 Mrd. EUR rechnen.