16 deutsche Einzelhändler mit insgesamt 12.000 Filialen beteiligten sich an der bundesweiten Initiative "Deutschland rundet auf", bei der Kunden ihren Zahlbetrag an der Kasse auf die nächste 10-Cent-Stelle aufrunden und den Mehrbetrag für gemeinnützige Zwecke spenden können. Der teilnehmende Einzelhändler sammelt die Aufrundungsbeträge zunächst auf einem separaten Konto und überweist sie zu bestimmten Stichtagen an die initiierende Stiftungs-GmbH.
Sinn und Zweck der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) als Kommanditist liegt darin, dass die Haftung auf den geleisteten Gesellschafterbeitrag begrenzt ist. Gesetzlich ist daher in § 15a Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt, dass der Gesellschafter einer KG Verluste, die er erwirtschaftet, auch nur in der Höhe seines Kapitaleinsatzes mit anderen Einkünften ausgleichen darf (sog. ausgleichsfähige Verluste).
Eine ertragsteuerliche Organschaft (bei Körperschaft- und Gewerbesteuer) hat viele Vorteile. So können zum Beispiel Verluste einer Tochter(kapital)gesellschaft uneingeschränkt mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnet werden. Um das zu erreichen, müssen jedoch hohe formelle Anforderungen erfüllt werden. Unter anderem ist ein Ergebnisabführungsvertrag erforderlich, in dem sich zum Beispiel die Tochtergesellschaft verpflichtet, ihren ganzen Gewinn vollständig an das Mutterunternehmen abzuführen.
Die GmbH ist im mittelständischen Bereich aufgrund der zahlreichen zivil- und steuerrechtlichen Vorteile eine der am häufigsten vorkommenden Gesellschaftsformen. Doch oftmals werden Unternehmen nicht schon als GmbH gegründet, vielmehr starten viele als Einzelunternehmen, weil diese aus rechtlicher Sicht wesentlich unkomplizierter zu handhaben sind.