Sinn und Zweck der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (KG) als Kommanditist liegt darin, dass die Haftung auf den geleisteten Gesellschafterbeitrag begrenzt ist. Gesetzlich ist daher in § 15a Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt, dass der Gesellschafter einer KG Verluste, die er erwirtschaftet, auch nur in der Höhe seines Kapitaleinsatzes mit anderen Einkünften ausgleichen darf (sog. ausgleichsfähige Verluste).
Grundsätzlich kann ein vermietetes Gebäude in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden:
Reichen Sie beim Finanzamt eine Bilanz ein, dürfen Sie diese in der Regel nachträglich nicht mehr ändern. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme: Existiert eine den einzelnen Änderungswunsch betreffende Vorschrift, ist eine Korrektur zulässig.
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja! Allerdings ist zu beachten, dass eine ertragsteuerliche Organschaft (bei Körperschaft- und Gewerbesteuer) zwischen zwei Rechtspersonen nur dann anerkannt wird, wenn beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, wobei nur eine Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft sein kann.