Man weiß ja: Bei einer Erbschaft kann Erbschaftsteuer anfallen. Erbt man ein Haus, kann man den zu besteuernden Wert desselben auf zweierlei Wegen ermitteln: entweder über den Bedarfswert, der unter anderem von der erzielten Jahresmiete abhängt, oder über Vergleichswerte ähnlicher Immobilien. Wie zu verfahren ist, wenn sich diese beiden Werte stark unterscheiden, musste das Finanzgericht Köln (FG) unlängst entscheiden.
Steuererstattungen gehören wohl zu den positivsten Signalen, die ein Finanzamt einem Steuerzahler senden kann. Dementsprechend groß ist der Unmut, wenn die Erstattung vom Amt später wieder zurückgefordert wird.
In Deutschland werden rund 60 % aller Mietwohnungen von Privatpersonen vermietet. Die steigenden Miet- und Immobilienpreise in vielen Städten haben Immobilieninvestments in den vergangenen Jahren lukrativ gemacht. Auch steuerlich kann eine Vermietung lohnen, denn private Vermieter können nahezu alle Ausgaben rund um ihr Mietobjekt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.
Wird ein Mietobjekt fremdfinanziert, können Vermieter die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wird das Darlehen später durch ein neues Darlehen abgelöst, können auch die Schuldzinsen für dieses sogenannte Umschuldungsdarlehen abgesetzt werden, weil der Veranlassungszusammenhang mit der Vermietung fortbesteht.