Wird ein Grundstück verkauft, so fällt natürlich Grunderwerbsteuer an. Aber selbst wenn eine Personengesellschaft ein Grundstück nicht verkauft, kann Grunderwerbsteuer anfallen. So wird ein steuerpflichtiger Grundstücksverkauf und -erwerb angenommen, wenn der Gesellschafterbestand der Personengesellschaft sich innerhalb von 10 (bis 30.06.2021: fünf) Jahren dahin gehend ändert, dass mindestens 90 % (bis 30.06.2021: 95 %) der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) musste darüber entscheiden, ob im Streitfall nach alter Rechtslage ein solcher Gesellschafterwechsel vorlag.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt vom Wert der Gegenleistung ab - bei einem Grundstückskauf vom Kaufpreis einschließlich vom Käufer übernommener sonstiger Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen. Das Finanzgericht München (FG) hat sich mit der Frage befasst, ob die im Rahmen eines Grundstückskaufs übernommene Verpflichtung, Wohnungen einem bestimmten Personenkreis verbilligt zu vermieten, als sonstige Leistung zu werten ist.
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Das ist bekannt. Aber wie bemisst sich die Steuer? Unterliegt ihr alles sich auf dem Grundstück Befindliche? Oder sind Teile des Grundstücks davon ausgenommen? Diese Fragen musste unlängst das Finanzgericht Düsseldorf (FG) klären.
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss - je nach Bundesland - eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % einkalkulieren. Berechnet wird die Steuer auf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (= Gegenleistung). Als "sonstige Leistungen" sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar zum Kaufpreis für das Grundstück gehören, aber gleichwohl ein Entgelt für den Grundstückserwerb darstellen.