Einnahmen aus dem Verkauf von privat gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft - etwa einer GmbH - sind nur dann als gewerbliche Einkünfte steuerpflichtig, wenn der Gesellschafter zu mindestens 1 % am Unternehmen beteiligt war. Im Fall einer solchen "wesentlichen Beteiligung" werden die Gewinne zu  60 % steuerlich erfasst und bleiben zu 40 % steuerfrei. Dieses sogenannte Teileinkünfteverfahren gilt auch im Verlustfall, so dass sich das Minus dann nur zu 60 % steuerlich auswirkt, also mit anderen Einkünften verrechenbar ist.
Grundsätzlich kann ein vermietetes Gebäude in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen mit 3 % pro Jahr abgeschrieben werden:
Reichen Sie beim Finanzamt eine Bilanz ein, dürfen Sie diese in der Regel nachträglich nicht mehr ändern. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme: Existiert eine den einzelnen Änderungswunsch betreffende Vorschrift, ist eine Korrektur zulässig.
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja! Allerdings ist zu beachten, dass eine ertragsteuerliche Organschaft (bei Körperschaft- und Gewerbesteuer) zwischen zwei Rechtspersonen nur dann anerkannt wird, wenn beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, wobei nur eine Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft sein kann.