Bei einer Erbschaft kann Betriebsvermögen unter gewissen Voraussetzungen begünstigt übertragen werden. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Werts können die Schulden abgezogen werden. Es ist allerdings fraglich, ob passive Rechnungsabgrenzungsposten als Schulden berücksichtigt werden können. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden.
Die Umwandlung von Unternehmen gilt im Steuerrecht als eine der komplexesten Materien. Zwar gibt es zu den ertragsteuerlichen Folgen einer Unternehmensumwandlung ein eigenes Gesetz (das Umwandlungssteuergesetz), allerdings ist dieses recht knapp gehalten. Deshalb hat die Finanzverwaltung am 11.11.2011 ein umfangreiches Anwendungsschreiben erlassen, in dem sie erläutert, wie das Gesetz aus der Sicht des Fiskus zu interpretieren und anzuwenden ist. Dieser sogenannte Umwandlungssteuererlass spielt für den Praktiker eine bedeutende Rolle. Schade ist nur, dass er zwischenzeitlich durch zahlreiche Urteile und Gesetzesänderungen an vielen Stellen überholt ist.
Stiftungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: Laut Aussage des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es derzeit 21.806 Stiftungen in Deutschland, von denen 95 % steuerbefreit sind.
"Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?", müssen sich die Beteiligten in einem Verfahren vor dem Finanzgericht Münster (FG) gedacht haben. In dem entscheidungserheblichen Sachverhalt beteiligte sich eine Kapitalgesellschaft nicht direkt an einer anderen Kapitalgesellschaft, sondern über zwei Stufen an dem Anteil des Gesellschafters ("Unter-Unterbeteiligung").