Man hört und liest ja ab und zu, dass das Vermögen "zum Schutz" vor der Erbschaftsteuer oder unliebsamen Erben in einen Trust - also eine Stiftung - eingelegt wird. Nur begünstigte Personen erhalten dann Zuwendungen aus der Stiftung. Allerdings ist diese Gestaltung komplizierter als sie auf den ersten Blick erscheint. Die Komplikationen kann es sogar schon bei der Gründung geben: So stellte sich in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) die Frage, ob das eingebrachte Vermögen steuerlich gesehen überhaupt auf den errichteten Trust übergegangen war.
Man weiß ja: Bei einer Erbschaft kann Erbschaftsteuer anfallen. Erbt man ein Haus, kann man den zu besteuernden Wert desselben auf zweierlei Wegen ermitteln: entweder über den Bedarfswert, der unter anderem von der erzielten Jahresmiete abhängt, oder über Vergleichswerte ähnlicher Immobilien. Wie zu verfahren ist, wenn sich diese beiden Werte stark unterscheiden, musste das Finanzgericht Köln (FG) unlängst entscheiden.
Wenn man erbt, unterliegt der Wert, den die Erbschaft am Todestag des Erblassers (Stichtag) hatte, der Erbschaftsteuer. Geld oder Aktien zu bewerten ist ganz einfach. Aber welchen Wert hat etwas, das man nicht einfach so auf dem Markt kaufen kann, wie beispielsweise der Anteil an einem Unternehmen? Zur steuerlichen Bewertung gibt es hier das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren. Damit wird ermittelt, welchen Wert das Unternehmen zum Stichtag - unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Erträge - hat.
Wenn man erbt, unterliegt der Wert, den die Erbschaft am Todestag des Erblassers (Stichtag) hatte, der Erbschaftsteuer. Geld oder Aktien zu bewerten ist ganz einfach. Aber welchen Wert hat etwas, das man nicht einfach so auf dem Markt kaufen kann, wie beispielsweise der Anteil an einem Unternehmen? Zur steuerlichen Bewertung gibt es hier das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren. Damit wird ermittelt, welchen Wert das Unternehmen zum Stichtag - unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Erträge - hat.