Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren haben seit 2012 unabhängig von der Höhe ihres eigenen Verdienstes Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge. Die zuvor geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 EUR pro Jahr ist entfallen. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, besteht der Anspruch auf die staatliche Finanzspritze nur dann noch, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Die gesetzliche Vorgabe führt jedoch nicht dazu, dass die Kindergeldberechtigung der Eltern im Fall einer Berufstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nur bei Abschluss sowohl einer Berufsausbildung als auch kumulativ eines Erststudiums ausgeschlossen ist. Ausreichend ist bereits der Abschluss eines der beiden möglichen Ausbildungsgänge.
Außergewöhnliche Aufwendungen sind dem Grunde nach zwangsläufig, wenn Sie sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. In diesem Fall können die Aufwendungen steuerlich auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind grundsätzlich außergewöhnlich. Das Finanzgericht Münster hatte darüber zu befinden, ob sie auch zwangsläufig sind, um steuerlich geltend gemacht werden zu können.
Treten mehrere Personen die Erbschaft eines Verstorbenen an, so bilden sie zusammen eine Erbengemeinschaft. Da jeder Miterbe aber häufig eigene Wege mit dem geerbten Vermögen gehen will, wird die Gemeinschaft meist recht zeitnah durch die sogenannte Erbauseinandersetzung aufgelöst, bei der das geerbte Vermögen untereinander aufgeteilt wird. Die dabei anfallenden Kosten können nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerlich abgezogen werden.
Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze wurde entwickelt, um steuerfreie Erträge aus der privaten Vermögensverwaltung von steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugrenzen. Sie besagt, dass ein gewerblicher Grundstückshandel - und keine private Vermögensverwaltung mehr - vorliegt, wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung wieder verkauft. Die Veräußerungsgewinne führen dann zu gewerblichen Einkünften.