Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags ein horizontaler Verlustausgleich sowohl bei der Ermittlung der "Summe aller positiven Einkünfte" als auch bei der "Summe der positiven gewerblichen Einkünfte" vorzunehmen, wie das Finanzgericht Niedersachsen (FG) nun entschieden hat. Dies entspreche dem gesetzgeberischen Willen.
Kleine und mittlere Unternehmen können die steuermindernde Wirkung einer betrieblichen Anschaffung vorverlegen, indem sie einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag bilden. Sofern sie beispielsweise innerhalb der nächsten drei Jahre eine Maschine im Wert von 10.000 EUR anschaffen wollen, können sie ihren steuerlichen Gewinn bereits in der Planungsphase um 40 % der Anschaffungskosten, somit um 4.000 EUR, mindern. Dieser vorgezogene Abzug verschafft ihnen Liquiditätsvorteile, die sie für den späteren Kauf des Wirtschaftsguts nutzen können.
Die Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen unterscheidet sich noch immer eklatant: Während pensionierte Beamte nur einen Versorgungsfreibetrag (plus Zuschlag) von ihrer Pension abziehen dürfen und somit einen Großteil ihrer Bezüge versteuern müssen, werden gesetzliche Rentner mit einem Besteuerungsanteil herangezogen, der bei Rentenbeginn bis 2005 bei nur 50 % liegt und sich bis 2040 schrittweise auf 100 % erhöht.
Nur wenn Ihnen Ihr Amtsarzt noch vor dem Eingriff die medizinische Notwendigkeit einer Fettabsaugung (Liposuktion) bescheinigt, können Sie die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschieden hat.