Als Unternehmer müssen Sie unterscheiden, ob eine Ausgabe betrieblich oder schon privat ist. Spätestens bei Zweifeln sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Denn eine Fehlentscheidung kann mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Haben Sie Kinder, die sich in Ausbildung befinden, oder absolvieren Sie selbst gerade eine? Steuerlich interessant wird eine Ausbildung in der Regel entweder wegen der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten oder wegen des Status des Auszubildenden als Kind und der entsprechenden Kindergeldzahlungen.
Zunehmende länderübergreifende Kontakte und Familienbande enthalten für Behörden und Steuerberater immer eine gewisse Komplexität. Denn einerseits gelten nationale bzw. ausländische Rechtsnormen, anderseits aber auch europarechtliche Vorgaben wie zum Beispiel beim Kindergeld.
Eine komplette Kehrtwende hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt zu der Frage vollzogen, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Noch im Jahr 2011 hatte das Gericht die Abzugsvoraussetzungen gelockert und entschieden, dass Bürger entsprechende Kosten immer dann abziehen können, wenn die Prozessführung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Diese Rechtsprechungsgrundsätze erleichterten den Kostenabzug in der Praxis erheblich, denn sie brachen mit der bisherigen Regel, nach der Zivilprozesskosten nur bei existenzieller Bedeutung des Prozesses abgezogen werden konnten.