Es war für einen Anleger aus Baden-Württemberg vielleicht das Geschäft seines Lebens: Er hatte im September 2008 sogenannte Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen erworben und bereits im März 2010 mit einem Gewinn von 623.000 EUR wieder veräußert.
Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu (bei Zusammenveranlagung: 1.602 EUR), den sie über Freistellungsaufträge auf ihre Banken verteilen können. Die jeweilige Bank stellt die Zinsen dann bis zum beantragten Betrag, maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, von der Abgeltungsteuer frei.
Führen Sie ein Fahrtenbuch für die Versteuerung eines privat genutzten Firmenwagens? Egal ob Sie Unternehmer oder Angestellter sind - Ihr Fahrtenbuch dürfte dem Papierheft eines beliebigen anderen Fahrers stark ähneln. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so.
In einem schon einige Jahre zurückliegenden Fall des Finanzgerichts Köln (FG) war der Kläger Vorstandsmitglied und Aktionär einer AG. Er war aufgrund falscher Bilanzen und einer darauf basierenden zu hohen Dividendenausschüttung vom Insolvenzverwalter der AG verklagt worden. Seine Schadenersatzzahlung wollte der Kläger daraufhin als Werbungskosten geltend machen und damit seine Einkünfte mindern.