Als sogenannte weiße Einkünfte werden Einkünfte bezeichnet, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in keinem der in Frage kommenden Staaten besteuert werden, obwohl sie bei einem vergleichbaren Inlandssachverhalt steuerpflichtig wären. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit diesem Thema befassen.
Trennungen, ob schmerzhaft, notwendig, gewollt oder geplant, kommen sowohl im Privatleben als auch im Arbeitsleben vor. Vor allem im Arbeitsleben stellt sich die Frage, wie eine solche Trennung steuerlich zu bewerten ist. Und wie so häufig im Steuerrecht lautet die Antwort: Es kommt darauf an.
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge eingeführt. Seitdem werden viele Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert, sofern der persönliche Steuersatz auf die übrigen Einkünfte nicht niedriger ist. Es gibt aber auch solche Kapitalerträge, für die die Abgeltungsteuer nicht gilt, beispielsweise bei Darlehensverträgen zwischen "nahestehenden Personen". Nahestehend bedeutet zum Beispiel, dass eine Person einen beherrschenden Einfluss auf eine andere ausüben kann. Und bei der Person kann es sich auch um eine Gesellschaft handeln. Wie ist es nun, wenn ein Ehepaar neben anderen an einer Gesellschaft beteiligt ist? Ob diese dann nahestehende Personen sind, musste das Finanzgericht Münster (FG) klären.
Wenn Sie Mitglied einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft sind, wird für Sie Kirchensteuer einbehalten. Und zwar nicht nur vom Arbeitslohn, sondern auch vom Kapitalvermögen. Wenn Ihnen in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet wird als Sie gezahlt haben, wird dieser sogenannte Erstattungsüberhang seit 2012 bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer miteinbezogen. Über die Frage, ob das sowohl für die Kirchensteuer auf den Arbeitslohn als auch für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gilt, die abgeltend besteuert wurden, musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entscheiden.