Wenn volljährige Kinder bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, können sie während einer weiteren Ausbildung nur noch dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sog. Erwerbstätigkeitsprüfung).
Kirchensteuerzahlungen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Wird einem Steuerzahler in einem Veranlagungszeitraum mehr Kirchensteuer erstattet, als er zahlt, führt dieser sogenannte Erstattungsüberhang zu einem Hinzurechnungsbetrag ("negative Sonderausgaben"), so dass sich der Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerzahlers erhöht. Der Erstattungsüberhang wird also als Einkommen versteuert.
Erwerbstätige können die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer in zwei Fallkonstellationen als Werbungskosten absetzen:
Privathaushalte können ihre in Anspruch genommenen haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich über zwei Höchstbeträge geltend machen: