Liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor, wird die Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte im Wege des Steuerabzugs erhoben. Die Vorschrift des § 50a Absatz (Abs.) 1 Nummer (Nr.) 3 Einkommensteuergesetz (EStG) regelt dies unter anderem für Einkünfte aus der Überlassung von Rechten und von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten.
Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus bezogen werden, können vom Empfänger entweder sofort im Zuflussjahr oder verteilt auf den Zeitraum der Vorauszahlung versteuert werden. Die steuergünstige gestreckte Einnahmenversteuerung gilt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nicht für Entschädigungszahlungen, die ein Landwirt für die Bereitstellung seines Grundstücks als Überflutungsfläche erhält.
Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus bezogen werden, können vom Empfänger entweder sofort im Zuflussjahr oder verteilt auf den Zeitraum der Vorauszahlung versteuert werden. Die steuergünstige gestreckte Einnahmenversteuerung gilt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aber nicht für Entschädigungszahlungen, die ein Landwirt für die Bereitstellung seines Grundstücks als Überflutungsfläche erhält.
Eine der wichtigsten Eigenschaften der Steuerbilanz ist die periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen anhand wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Das soll heißen, für die Gewinnauswirkung ist der Zu- oder Abfluss von Erträgen und Aufwendungen völlig unbedeutend, es kommt auf deren wirtschaftliche Zugehörigkeit an.