Ob ein Arbeitnehmer di Aufwendungen für seine Arbeitskleidung als Werbungskosten absetzen darf bzw. ihm die Kleidung steuerfrei durch den Arbeitgeber überlassen oder übereignet werden kann, sorgt regelmäßig für Konflikte mit dem Finanzamt. Es gilt hierbei die Grundregel, dass nur die Kosten für typische Arbeitskleidung abgesetzt bzw. steuerfrei erstattet werden können. Als typische Berufskleidung anerkannt werden Kleidungsstücke, deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist und die
Seit August 2021 sind auf deutschen Straßen nach Statistiken des Bundeswirtschaftsministeriums erstmals 1 Mio. Elektrofahrzeuge unterwegs. Ein Grund für das große Interesse an der Elektromobilität dürfte auch die finanzielle Unterstützung sein, die der Staat für die Anschaffung von E-Autos gewährt: Bis Ende 2025 wird der Kauf von E-Autos noch mit bis zu 9.000 EUR bzw. von Plug-in-Hybriden mit bis zu 6.750 EUR gefördert. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen, die seit 2020 für dienstliche Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge und für dienstliche E-Bikes gelten:
Viele Eltern haben in Zeiten von Quarantäne, Lockdown und der pandemiebedingten Schließung von Kitas auf Kinderkrankentage zurückgegriffen. Für diese Tage erhalten Eltern ein sogenanntes Kinderkrankengeld. Ursprünglich galten die Regelungen nur bei der Erkrankung eines Kindes, der Gesetzgeber hat den Anspruch aber mittlerweile auch auf Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgeweitet. Ist ein Kind unter 12 Jahren erkrankt, muss in Quarantäne oder ist die Betreuungseinrichtung vorübergehend geschlossen, kann ein Elternteil also der Arbeit fernbleiben und das Kind betreuen. Für Kinder über 12 Jahre kann dies auch noch möglich sein - und zwar, wenn sie eine Behinderung haben oder besondere Hilfe benötigen.
"Warum willst du mich eigentlich heiraten?" Wer bei dieser Frage nur auf Steuervorteile hinweist, beabsichtigt wohl keine klassische Liebesheirat. Gleichwohl sollten sich (Ehe-)Paare aber natürlich auch der steuerlichen Vorteile bewusst sein, die der Fiskus für (Frisch-)Vermählte bereithält. Im deutschen Steuerrecht gilt: Unverheiratete Paare werden vom Fiskus wie zwei Singles besteuert - mangels Trauschein wird für beide eine Einzelveranlagung durchgeführt, bei der jeder Partner sein Einkommen einzeln versteuern muss.