Wer im Homeoffice arbeitet, kann seit 2020 die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr steuermindernd abziehen (5 EUR pro Tag für maximal 120 Homeoffice-Tage im Jahr). Der Steuergesetzgeber will mit dieser Pauschale eine Entlastung für Erwerbstätige schaffen, die kein (absetzbares) abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer einrichten können, sondern lediglich in einer Arbeitsecke oder in privat genutzten Räumen arbeiten.
Haben Sie eine Risikolebensversicherung? Dann sind Sie in guter Gesellschaft: Die Deutschen halten knapp acht Millionen Verträge zu Risikolebensversicherungen in ihren Portfolios. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hervor.
Wenn man privat Seminare oder Weiterbildungen besucht, können die hiermit verbundenen Kosten unter gewissen Umständen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder als vorweggenommene Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit noch vor Aufnahme der Tätigkeit berücksichtigt werden. Allerdings müssen die Aufwendungen auch im Zusammenhang mit der zukünftigen Tätigkeit stehen. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste im Streitfall darüber entscheiden, ob die hier angefallenen Seminarkosten in einem zeitlichen Zusammenhang zur künftigen Tätigkeit stehen und auch, ob es überhaupt eine Verbindung zur künftigen Tätigkeit gab.
Viele Arbeitnehmer kaufen sich eine Bahncard und nutzen diese vorwiegend für Fahrten zur Arbeit oder für Dienstreisen. Ist dies der Fall, können sie die Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Bahncard durch die Ersparnis bei den einzelnen Fahrten kompensiert werden. Der Kauf der Bahncard muss sich also finanziell lohnen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dürfen Angestellte die Bahncard auch für private Fahrten nutzen.