Die Preise für Strom und Gas klettern in immer neue ungeahnte Höhen und viele Haushalte sorgen sich vor den nächsten Abrechnungen ihrer Energieversorger. Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums steigt die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Einfamilienhaus in diesem Jahr um etwa 2.000 EUR. Das Gebot der Stunde muss daher lauten, Energie zu sparen und die eigenen vier Wände möglichst energieeffizient "aufzurüsten". Hierfür lohnt ein Blick auf den seit 2020 geltenden Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen, der folgende Maßnahmen fördert:
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen einkommensteuermindernden Entlastungsbetrag von 4.008 EUR pro Jahr, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 EUR. Voraussetzung für die Gewährung des Entlastungsbetrags ist, dass in der Hausgemeinschaft keine andere volljährige Person wohnt (ausgenommen sind aber volljährige Kinder) und der Alleinerziehende nicht die Voraussetzungen für das Splittingverfahren erfüllt oder verwitwet ist.
Das Bundeskabinett hat im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen und damit steuerliche Erleichterungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf folgende steuerliche Entlastungsmaßnahmen vor:
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 hat sich die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen wesentlich verändert: Nach der vorher geltenden Rechtslage mussten Veräußerungsgewinne nur versteuert werden, wenn sie innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist realisiert worden waren - in diesem Fall entstand dem Anleger ein Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Schrieb er mit Verkäufen binnen Jahresfrist rote Zahlen, entstand ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, der als Verlustvortrag für die Folgejahre festgestellt werden konnte. Seit 2009 müssen Gewinne aus Aktienverkäufen unabhängig von der Haltedauer der Aktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden - die Banken behalten seitdem direkt Abgeltungsteuer auf die Gewinne ein.