Arbeitnehmer können Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen, wenn ihre Krankheit nach medizinischen Erfahrungen wesentlich durch den Beruf verursacht ist (typische Berufskrankheit) oder der Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheitsentstehung im Einzelfall offenkundig erscheint. Ein Abzug wird von Finanzämtern und Steuergerichten aber nur in seltenen Fällen zugelassen, weil der Veranlassungszusammenhang klar und eindeutig erkennbar sein muss.
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen, kann es manchmal etwas schwierig sein, das richtige Eintragungsfeld zu finden. Vor allem im Bereich der Vorsorgeaufwendungen kann eine Falscheintragung zu einem schlechteren Ergebnis führen. Was ist nun, wenn Sie Versicherungsbeiträge aus Versehen falsch eingetragen haben, eine Bescheinigung der Beiträge der Erklärung beigelegt haben und das Finanzamt dennoch keine Korrektur vornimmt? Kann der Bescheid im Nachhinein noch geändert werden, wenn Ihnen der Fehler auffällt? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden.
Wenn Arbeitgeber die Kosten für ihren betrieblichen Fuhrpark begrenzen und einer ausufernden Privatnutzung ihrer Dienstwagen entgegensteuern wollen, können sie ihre Arbeitnehmer an den Fahrzeugkosten beteiligen. Arbeitnehmer wiederum können derartige Zuzahlungen von ihrem Privatnutzungsvorteil abziehen und so ihre Steuerlast mindern.
Als sogenannte weiße Einkünfte werden Einkünfte bezeichnet, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in keinem der in Frage kommenden Staaten besteuert werden, obwohl sie bei einem vergleichbaren Inlandssachverhalt steuerpflichtig wären. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich kürzlich mit diesem Thema befassen.