Die drastisch gestiegenen Treibstoffkosten bringen Berufspendler immer mehr in finanzielle Bedrängnis. Wer hier sparen will, sollte über die Einrichtung einer Fahrgemeinschaft nachdenken. Dies lohnt sich gleich in zweifacher Hinsicht: Zum einen können die Treibstoffkosten bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften mindestens halbiert werden, zum anderen bleibt die Entfernungspauschale für jeden (Mit-)Fahrer absetzbar. Nicht nur der Fahrer kann die Pauschale abziehen, sondern jeder, der im Auto sitzt - und zwar mit "seinen" Entfernungskilometern von zu Hause bis zur ersten Tätigkeitsstätte.
Viele Arbeitnehmer kaufen sich eine Bahncard und nutzen diese vorwiegend für Fahrten zur Arbeit oder für Dienstreisen. Ist dies der Fall, können sie die Kosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten der Bahncard durch die Ersparnis bei den einzelnen Fahrten kompensiert werden. Der Kauf der Bahncard muss sich also finanziell lohnen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dürfen Angestellte die Bahncard auch für private Fahrten nutzen.
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie auch Fahrtkosten geltend machen, die im Zusammenhang mit nichtselbständiger Tätigkeit stehen. Wenn eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, können aber nur Fahrtkosten in Höhe von 0,30 EUR ab dem 1. bzw. 0,35 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer geltend gemacht werden. Eine Erhöhung der Pauschale auf 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer war ursprünglich erst ab 2024 geplant, soll nach dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 nun aber bereits auf das Jahr 2022 vorgezogen werden.
Begründet ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsort eine erste Tätigkeitsstätte, kann er die Fahrten dorthin lediglich mit der Entfernungspauschale absetzen. Ohne erste Tätigkeitsstätte lassen sich die Pendelfahrten steuerlich günstiger geltend machen - und zwar nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer. Zusätzlich können bei fehlender erster Tätigkeitsstätte noch Verpflegungsmehraufwendungen für die arbeitstäglichen Einsätze abgesetzt werden.