Die Neuerungen im Bereich der Reisekosten, die das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts mit sich bringt, treten am 01.01.2014 in Kraft. Die Vereinfachungen gelten sowohl für den Werbungskostenabzug als auch für den steuerfreien Arbeitgeberersatz.
Leiden Sie an einer Berufskrankheit? Dann sollten Sie wissen, dass Sie die Krankheitskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen können, sofern Sie einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf nachweisen können. Als typische Berufskrankheiten sind unter anderem Sportunfälle von Profifußballern, Strahlenschäden von Röntgenärzten und Stimmprobleme bei Lehrern anerkannt.
Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnung für ihre Arbeitnehmer allerspätestens für den letzten in 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum anhand der neuen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vornehmen. Nachdem das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits mit Starterlass vom 25.07.2013 ausführliche Informationen zum Einstieg in das ELStAM-Verfahren veröffentlicht hatte, folgte am 07.08.2013 ein endgültiges Anwendungsschreiben für die "Zeit danach". Folgende Aspekte aus dieser Verwaltungsanweisung sind hervorzuheben:
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei, kostenlos und ganzjährig eine Jahresnetzkarte für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist diese Vergünstigung auf die Entfernungspauschale bei der Einkommensteuer in vollem Umfang anzurechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie die Jahresnetzkarte auch tatsächlich nutzen.