Rettungssanitäter nehmen ihre Arbeit zu Schichtbeginn in aller Regel in der Rettungswache auf und sind anschließend im Rettungswagen unterwegs. Für ihre Einkommensteuererklärung gilt: Sofern die Rettungswache ihre erste Tätigkeitsstätte ist, können sie die Fahrten dorthin mit der Entfernungspauschale absetzen. Dann lässt sich allerdings nur die einfache Fahrtstrecke abrechnen. Für die ersten 20 km werden 0,30 EUR gewährt, ab dem 21. Kilometer liegt die Pauschale bei 0,38 EUR. Die Entfernungspauschale ist allerdings nur anwendbar, wenn Rettungssanitäter arbeitsvertraglich fest einer Rettungswache zugeordnet sind.
Einen privat genutzten Firmenwagen müssen Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern - ein privat genutztes Firmenfahrrad hingegen häufig nicht. Bei den Zweirädern gilt folgende Unterscheidung:
Fast die Hälfte aller Tarifbeschäftigten in Deutschland durfte sich im vergangenen Jahr über zusätzliches Geld für die Urlaubskasse freuen: Laut Angaben des Statistischen Bundesamts erhielten 46,8 % von ihnen Urlaubsgeld. Im Schnitt wurden dabei rund 1.600 EUR brutto vom Arbeitgeber ausbezahlt. Von diesem Betrag geht aber insbesondere noch die Lohnsteuer ab, denn Urlaubsgeld ist ebenso wie Weihnachtsgeld voll steuerpflichtig.
Wenn Sie Geschäftskunden bewirten, können Sie die Aufwendungen nicht zu 100 % steuerlich geltend machen. Der Betriebsausgabenabzug ist auf 70 % begrenzt. Buchführungsprogramme haben hierfür extra Konten, bei denen vom Gesamtbetrag nur 70 % steuerlich berücksichtigt werden. Nehmen auch Arbeitnehmer an der Veranstaltung teil, so sind die Aufwendungen ebenfalls aufzuteilen. Auf jeden Fall sind bestimmte Nachweis- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, ob die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug vorlagen.