Eltern können Unterhaltsleistungen an ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Fiskus erkennt den Unterhalt bis zu einer Höhe von 11.604 EUR pro Jahr (Grenze für das Jahr 2024) an. Zusätzlich können übernommene Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes geltend gemacht werden.
Für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen Städte und Gemeinden seit 2005 eine "Bettensteuer" (Übernachtungssteuer) verlangen, die sich in der Regel auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises beläuft. Es gelten mitunter aber auch pauschale Sätze: In Düsseldorf muss seit dem 01.01.2024 beispielsweise jeder Beherbergungsbetrieb (z.B. Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder -wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen) eine Steuer von 3 EUR pro Übernachtung je Beherbergungsgast erheben und entrichten. Eine Unterscheidung, ob aus touristischen oder beruflichen Gründen in Düsseldorf übernachtet wird, wird dort nicht vorgenommen.
Nach den verheerenden Schäden durch Starkregen und Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 stehen zahlreiche Familien und Unternehmen in Baden-Württemberg vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. In Reaktion darauf hatte das Finanzministerium (FinMin) Baden-Württemberg umfangreiche steuerliche Erleichterungen für die Betroffenen auf den Weg gebracht. Der Katastrophenerlass wurde nun um umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt.
Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. Die mit deren Beseitigung verbundenen Kosten haben zahlreiche Steuerpflichtige vor erhebliche finanzielle Belastungen gestellt. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe hatte das bayerische Kabinett daher am 04.06.2024 ein umfangreiches Soforthilfe-Paket verabschiedet, um den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen Unterstützung beim Wiederaufbau zu bieten. Dieses Paket wurde Ende Juni um umsatzsteuerliche Maßnahmen erweitert.