Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber bereits als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:
Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Verluste aus Steuerstundungsmodellen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Mit diesem seit 2005 geltenden Verlustverrechnungsverbot will der Gesetzgeber volkswirtschaftlich fragwürdigen Steuersparmodellen Einhalt gebieten.
Auch wenn es der Titel "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" nicht gleich vermuten lässt, hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz unter anderem auch folgende für Arbeitnehmer, Familien und Erben relevanten Steueränderungen beschlossen, die überwiegend bereits 2017 in Kraft treten:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können bis zu einer Höhe von 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer überarbeiteten Verfügung etliche Einzelfragen zu dieser Thematik aufgegriffen und dabei die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Danach gilt: