Die Bundesregierung hat am 25.03.2021 ein Gesetz verabschiedet, das gewährleisten soll, dass die Entsendungsregelungen für Arbeitnehmer zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit weiterhin Bestand haben.
Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus haben Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften angeordnet und zahlreiche öffentliche Veranstaltungen untersagt. Gesundheitsbehörden haben für Menschen, die sich mit diesem Virus infiziert haben oder die Kontakt mit Infizierten hatten, häusliche Quarantäne angeordnet. In der Folge haben auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes ihr Geschäft beschränken oder komplett einstellen müssen.
Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer anfällt, richtet sich unter anderem nach der anzuwendenden Steuerklasse. Wird Vermögen auf Kinder und Stiefkinder übertragen, greift die günstigste Steuerklasse I, so dass Steuersätze zwischen 7 % und 30 % zur Anwendung kommen. Bei der ungünstigsten Steuerklasse III liegt der Steuerzugriff hingegen zwischen 30 % und 50 %. Zudem gewährt der Fiskus bei Kindern und Stiefkindern in Steuerklasse I einen Freibetrag von 400.000 EUR (bei Steuerklasse III: 20.000 EUR).
Die Corona-Krise sorgt für massive Umsatzeinbußen im Wirtschaftsleben. Viele Unternehmer stehen trotz Rettungsschirmen und Soforthilfen derzeit "mit dem Rücken zur Wand", da ihre Kosten weiterlaufen, ihre Einnahmen jedoch innerhalb kürzester Zeit massiv eingebrochen sind.