Bei einem Erbfall kann es vorkommen, dass man neben Guthaben auch Schulden erbt. Letztere können unter bestimmten Bedingungen vom geerbten Vermögen abgezogen werden und so die Erbschaftsteuer mindern. Aber kann eigentlich jede Verbindlichkeit abgezogen werden, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstanden ist und dies gegebenenfalls sogar noch einige Zeit nach dem Erbanfall? Oder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden? Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste darüber entscheiden, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden kann.
Der Krieg in der Ukraine hat hierzulande eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden nun leichter steuerlich absetzen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 17.03.2022 unter anderem folgende Regelungen erlassen:
Prozessbeteiligte haben in einem finanzgerichtlichen Prozess das Recht, die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen. Werden die Prozessakten bei Gericht elektronisch geführt, wird die Akteneinsicht nach den Vorgaben der Finanzgerichtsordnung durch die Bereitstellung des Akteninhalts zum Abruf gewährt. Sofern die Akten noch in Papierform geführt werden, muss die Akteneinsicht in Diensträumen erfolgen. Hierunter fallen nicht nur Diensträume des Gerichts, sondern auch andere Räume, die dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeiten dienen und über die ein Träger öffentlicher Gewalt das Hausrecht ausübt (z.B. ein Finanzamt).
Wenn man etwas erbt, bekommt man nicht nur etwas, sondern es können auch Kosten anfallen. Sei es für die Beerdigung oder für notwendige Dokumente. Damit da nicht jede kleinste Rechnung summiert werden muss, hat der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen eine Pauschale festgelegt, bis zu der die Kosten nicht nachgewiesen werden müssen. Wie ist das aber, wenn man Nacherbe ist? Also erst etwas erbt, wenn es zuvor ein anderer geerbt hat. Kann die Pauschale auch dann angesetzt werden? Das Finanzgericht Münster (FG) musste darüber entscheiden.