Wer seinen ausländischen Angehörigen die Einreise nach Deutschland ermöglich will, kann sich nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz gegenüber der Ausländerbehörde verpflichten, hierzulande für den Lebensunterhalt der Angehörigen aufzukommen. Entsprechende Unterhaltszahlungen sind nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn die unterstützten Angehörigen in Deutschland lediglich geduldet und nicht unterhaltsberechtigt sind.
Seit ca. 15 Jahren gibt es in der Rechtsprechung Diskussionen über die Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung auf Privatkliniken. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze sind nach dem Umsatzsteuergesetz grundsätzlich steuerfrei - vorausgesetzt, diese Leistungen werden von bestimmten Einrichtungen erbracht.
Kosten für die Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabmal, die übliche Grabpflege und für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder zur Erlangung des Erwerbs sind als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar. Für diese Kosten kann ohne Nachweis ein Pauschbetrag von 10.300 EUR angesetzt werden.
Auf Internetportalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats.com können Privatpersonen ihren Wohnraum zur (Unter-)Vermietung anbieten. Wer sich auf diese Weise etwas hinzuverdient, sollte wissen, dass er durch diese Vermietungsaktivitäten in aller Regel steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Vermieter sollten nicht davon ausgehen, dass sie mit ihren Vermietungsaktivitäten verborgen "unter dem Radar" der Finanzämter agieren können. Da private Zimmervermietungen über Onlineportale mittlerweile eine beachtliche Größenordnung erreicht haben, interessieren sich auch die Finanzbehörden verstärkt für die Geschäftsaktivitäten auf Vermietungsplattformen und richten Sammelauskunftsersuchen an die Plattformen, um an die Identitäten von Vermietern zu gelangen.