Leasing kann eine sinnvolle und zeitgemäße Erweiterung der Finanzierung eines Unternehmens sein. Umsatzsteuerlich sind bei Leasinggeschäften allerdings einige Fallstricke zu beachten.
Viele deutsche Unternehmer müssen bei der Umsatzsteuer die Regeln der sogenannten Sollbesteuerung beachten: Sie müssen die Steuer an das Finanzamt abführen, noch bevor sie das Geld von ihrem Vertragspartner erhalten haben. Das ist zuweilen ärgerlich, da die Unternehmer die Umsatzsteuer vorfinanzieren müssen.
Als Unternehmer müssen Sie unterscheiden, ob eine Ausgabe betrieblich oder schon privat ist. Spätestens bei Zweifeln sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Denn eine Fehlentscheidung kann mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Im Fall eines Einspruchs bleibt eine Steuernachzahlung, die sich aus dem angefochtenen Bescheid ergibt, zunächst weiterhin fällig. Sofern das Finanzamt dem Einspruch nicht innerhalb der (regelmäßig vierwöchigen) Zahlungsfrist abhilft, muss der Einspruchsführer die Steuer also zunächst zahlen. Folgt das Amt dem Einspruchsbegehren später, erstattet es die zu viel gezahlte Steuer wieder zurück. Will der Einspruchsführer die strittige Steuer auch nicht vorübergehend zahlen, kann er beim Amt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und die strittigen Steuerforderungen damit solange "einfrieren" lassen, bis über den Einspruch entschieden ist.